Du erhältst eine monatliche Rente, wenn du von deinem Dienstherrn als dienstunfähig eingestuft wirst. Der Versicherungsschutz greift auch dann, wenn kein Anspruch auf staatliche Versorgung besteht.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist speziell auf Beamte und Beamtenanwärter zugeschnitten und berücksichtigt deren besondere rechtliche Rahmenbedingungen.